Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von WerkFlow AI durch Unternehmen. Sie gelten für Demo, Registrierung, Bestellung und den laufenden Betrieb. Stand: 9. August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen WerkFlow AI und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, insbesondere Kfz-Werkstätten, Autohäuser und ähnliche Betriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
2. Leistungsgegenstand
WerkFlow AI stellt digitale Werkstatt-Workflows bereit, insbesondere Website-Assistant, Online-Terminannahme, Admin-Kalender, Status-Link, Freigaben-Workflow für Zusatzarbeiten, Mechaniker- App, Rechnungsstellung, E-Mail- und optional WhatsApp-vorbereitete Kommunikation. Ab Plan Pro gehören außerdem ein KI-Telefonassistent für eingehende Anrufe sowie automatische Erinnerungen für HU/TÜV, Reifenwechsel und wiederkehrenden Service dazu; ab Plan Premium zusätzlich ein Smart-Planer zur KI-gestützten Kapazitätsplanung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan, Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Kundeninstallation und Client-Isolation
Bei echten Kundeninstallationen soll der Betrieb möglichst getrennt vom öffentlichen WerkFlow-System erfolgen, zum Beispiel durch separates Deployment, eigene Supabase-Konfiguration und eigene Projektumgebung des Kunden. Der genaue technische Aufbau wird im Setup abgestimmt.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt richtige Werkstattdaten, Leistungsinformationen, Preise, Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Mitarbeiterzugänge und rechtliche Pflichtinformationen bereit. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Kundenkommunikation, Werkstattdaten, Preise, Einwilligungen und Inhalte verantwortlich.
5. WhatsApp und Kommunikationskanäle
WhatsApp-Funktionen werden zunächst als Dry-run oder vorbereitete Kommunikation bereitgestellt, sofern keine Live-Freigabe vereinbart wurde. Live-Versand setzt eine passende WhatsApp-Business-Konfiguration, zulässige Templates und dokumentierte Opt-ins voraus. Marketing- oder Service-Erinnerungen sind von Terminupdates zu trennen.
6. Vergütung und Zahlung
Preise, Laufzeiten und Zahlungsweise ergeben sich aus dem gebuchten Plan oder individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind wiederkehrende SaaS-Gebühren monatlich im Voraus fällig. Einrichtungsleistungen können separat berechnet werden.
Jeder Plan enthält ein monatliches Nutzungslimit für Utility-WhatsApp-Nachrichten und, ab Plan Pro, für KI-Telefonminuten. Der Kunde kann in den Einstellungen wählen, ob Nutzung über das Plan-Limit hinaus fair pro Einheit zusätzlich abgerechnet wird oder ob nicht-kritische Nachrichten bzw. Anrufe ab Erreichen des Limits automatisch pausiert bzw. an die Werkstatt weitergeleitet werden. Ohne gesonderte Auswahl gilt die erstgenannte Variante.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Wir bemühen uns um einen stabilen Betrieb. Kurzzeitige Einschränkungen können durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen bei Drittanbietern oder notwendige technische Anpassungen entstehen. Ein bestimmtes SLA gilt nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit WerkFlow AI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen sowie eine Subprozessorenliste.
9. Rechte an Software und Inhalten
Die Software, Designs, Workflows, Texte und technischen Komponenten bleiben Eigentum vonWerkFlow AI oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
10. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit gesetzlich zulässig.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Plan oder Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von WerkFlow AI. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.